KFZ-BEWERTUNG:
Bei Verkauf oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges führen unterschiedliche Auffassungen oft zu Differenzen. Doch wie hoch ist der angemessene Wert tatsächlich?
Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch uns. Je nach Aufgabenstellung werden Händlereinkaufswert, Verkaufswert, oder ein Wiederbeschaffungswert ermittelt. Eine Vielzahl an Faktoren werden dabei durch uns berücksichtigt, wie z.B.: allgemeine Fahrzeugdaten, Ausstattung, werterhöhende Ein- oder Umbauten, fehlende Teile, notwendige Reparaturen oder eine Wertminderung aus Vorschäden.
Eine Bewertung ist in jedem Fall zu empfehlen bei Inzahlungnahme bei einem Autohaus, Rückgabe eines Leasingfahrzeuges oder Übernahme in das Firmenkapital.
Wertermittlung:
Eine Wertermittlung ist wichtig, damit Sie Ihrer Versicherung oder der Bank den tatsächlichen Fahrzeugwert mitteilen können, der vor einem Schadenfall vorlag. Dies ist notwendig, um nach einem möglichen Schadenfall den Ihnen zustehenden Wert auch zu erhalten. Eine Wertermittlung ist aber auch in folgenden Fällen sinnvoll:
· wenn Sie ein Fahrzeug gebraucht kaufen/verkaufen
· wenn der Leasingvertrag ausläuft
· wenn Ihr Autotyp statistisch häufig einem Diebstahl zum Opfer fällt
· wenn Ihr Fahrzeug mit kostspieliger Sonderausstattung ausgerüstet ist
Oldtimergutachten:
Denken Sie bitte daran, dass im Schadensfall oder bei Totalverlust des Fahrzeuges (Diebstahl oder Brand) ein Wertgutachten unerlässlich für die Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche gegenüber den Versicherungsgesellschaften ist.
Dadurch wird hier oft schon im Vorfeld ein individuelles auf Ihr Fahrzeug zugeschnittenes Wertgutachten erstellt.
Gerade bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall benötigt der Oldtimerliebhaber ein qualifiziertes Gutachten eines unabhängigen Oldtimer-Sachverständigen.
Wir führen Wertgutachten bei bereits fertig restaurierten Fahrzeugen sowie ausführliche, reparaturbegleitende Gutachten für Ihren Oldtimer oder Youngtimer durch.
Schadengutachten (Unfallgutachten):
Wenn Sie mit ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall hatten ist es erforderlich den Schadensumfang
möglichst präzise in einem Schadengutachten (auch Unfallgutachten genannt) zu dokumentieren.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir als freies und unabhängiges Sachverständigenbüro schnell und kompetent ein Schadengutachten oder ein Beweissicherungsgutachten.
Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Wir bieten ihnen Schadengutachten für Fahrzeuge aller Art wie: PKW, Anhänger, Motorrad, Quad, LKW, Busse, Caravan.