Schadengutachten (Unfallgutachten):
Wenn Sie mit ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall hatten ist es erforderlich den Schadensumfang
möglichst präzise in einem Schadengutachten (auch Unfallgutachten genannt) zu dokumentieren.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir als freies und unabhängiges Sachverständigenbüro schnell und kompetent ein Schadengutachten oder ein Beweissicherungsgutachten.
Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Wir bieten ihnen Schadengutachten für Fahrzeuge aller Art wie: PKW, Anhänger, Motorrad, Quad, LKW, Busse, Caravan.