Ein KFZ-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für den Anspruchsteller.
Es werden die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand dokumentiert.
Nach Herstellervorgaben werden die Instandsetzungskosten kalkuliert.
Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert, den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfallgeschehen und den Restwert (Wert des unfallbeschädigten Fahrzeuges).
Auf Wunsch können wir die Nutzungsausfallsentschädigung (Klasse und Betrag) angeben.
Wird Ihr Fahrzeug durch einen Dritten beschädigt und es liegt kein Bagatellschaden vor (Definition Bagatellschaden laut BGH-Urteil Az: VI ZR 365/03), beauftragen Sie uns mit der Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens.
Die Kosten eines solchen Haftpflichtschaden – Gutachten trägt bei klarer Sach, -und Rechtslage
(alleinige Schuld des Unfallgegners) die regulierungspflichtige Versicherung.
Das Gutachten dient neben der Beweissicherung auch der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Die Erstellung eines Gutachtens muss immer neutral und unabhängig erfolgen.
Definition eines Gutachtens:
Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann,
einen Sachverhalt bzw. eine Sache verständlich machen.
Es ist somit die Aufgabe des Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen nachprüfbar und nachvollziehbar einem Laien zu übermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu ermöglichen.