Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und sind Grundlage der Schadensregulierung.

Hier haben Sie das Recht auf die Wahl eines unabhängigen Gutachters, von dem Sie in jedem Fall Gebrauch machen sollten.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. 

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir

schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. 

Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermitteln wir für Sie eine eventuell eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, ist es wichtig, den Schadenumfang möglichst präzise in einem Schadengutachten (auch Unfallgutachten genannt)  zu dokumentieren, denn das Gutachten bildet die Grundlage für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung und wird zur Sicherung Ihrer Schadenersatzansprüche zwingend benötigt. Diese Gutachten bieten wir Ihnen natürlich für Fahrzeuge aller Art an, so z.B. auch für Nutz- und Sonderfahrzeuge, Wohnmobile, Motorräder, Fahrräder und viele mehr.

 

 

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