Settings saved

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies, um unseren Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist.

FAQs

Fragen und Antworten

Nach einem fremdverschuldeten Unfall hat mir meine Werkstatt eine Abtretungserklärung vorgelegt. Welche Folgen hat das für mich?

Jede Werkstatt, aber auch eine Mietwagenunternehmen oder ein Abschleppfirma, hat ein Interesse daran, dass ihre ausgeführten Arbeiten letztlich auch bezahlt werden. Als Verfügungsberechtigter Ihres beschädigten Kraftfahrzeugs sind Sie bei Erteilung eines Reparaturauftrages der Werkstatt gegenüber immer zahlungspflichtig. Mit einer Abtretungserklärung sichert sich Ihre Werkstatt die gegnerische Versicherung als zusätzlichen Zahler.
Die Rechtsprechung hält eine solche Erklärung für zulässig, wenn klargestellt ist, dass bei Nichtzahlung durch die Versicherung Sie die Reparaturen für Ihren Wagen selbst zahlen müssen. Der Leistungserbringer (Werkstatt, Kfz-Vermieter, Abschlepper) darf aber nicht für Sie selbstständig die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen.
Sie sollten die Schadenabwicklung selbst in die Hand nehmen oder sich der Hilfe eines Anwaltes versichern.

Die Versicherung des Gegners hat sich bei mir gemeldet, diese verlangt von mir, mein Kraftfahrzeug in eine Vertragswerkstatt dieser Versicherung zu bringen - obwohl mein Unfallgegner den Schaden verursacht hat!

Es ist Ihre Entscheidung, welche Werkstatt und welcher Gutachter gewählt wird. Die Versicherung Ihres Gegners hat kein Weisungsrecht. Sie können ein solches Ansinnen zurückweisen!!!
Sie haben in diesem Fall das Recht auf einen freien und unabhängigen Sachverständigen.

Ich habe mit meinem eigenen Kaskoversicherer eine Vereinbarung, nach der ich eine von ihm benannte Werkstatt aufsuchen muss. Ist das zulässig?

In diesem Fall haben Sie freiwillig mit Ihrem eigenen Versicherer eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die Sie bindet.

Ist es bei einem Unfallschaden sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen?

Ja ist es, abgesehen von kleinen Bagatellen.
Ein Anwalt kann immer für eine korrekte Abwicklung der Schäden sorgen. Wie bereits erwähnt, ist im Falle der Haftung Ihres Unfallgegners dessen Versicherung verpflichtet, die Kosten des Anwaltes zu tragen.

Ich habe bei einem fremdverschuldeten Unfall Körperschäden erlitten, die vom Arzt behandelt werden, soll ich meine Schadenersatzansprüche selbst beim Versicherer abrechnen?

Die Geltendmachung von Körperschäden gehört von vorne herein in die Hände eines Anwaltes - er kümmert sich auch um den Sachschaden. Er wird alle relevanten Schadenpositionen beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend machen.
Bei Dauerschäden sind zusätzlich komplizierte sozialrechtliche Fragen zu klären. Sie sollten auch bedenken, dass gerade bei schwereren Verletzungen wegen der oft befürchteten Dauerschäden auch die Ansprüche des Verletzten von diesen Folgen abhängen und die Verhandlungen Zeit benötigen. Der Anwalt kann Ihnen die (häufig) emotional belastenden Gespräche mit den Versicherern abnehmen.
Sofern Ihr Anwalt eine Einigung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer erzielt, muss diese auch die Gebühren des Anwaltes übernehmen.